Kommission E

Kommission E – das wichtigste Gremium für pflanzliche Arzneimittel in Deutschland

Die Kommission E war ein wissenschaftliches Expertengremium beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das von 1978 bis 1994 aktiv war. Sie erarbeitete Monographien für über 380 pflanzliche Arzneimittel und Kombinationen und hat damit die wissenschaftliche Grundlage der deutschen Phytotherapie maßgeblich geprägt.

Historischer Hintergrund

Mit dem Arzneimittelgesetz von 1976 wurden neue Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis von Arzneimitteln eingeführt. Da für viele traditionelle Pflanzenmittel keine Studien im modernen Sinne vorlagen, wurde die Kommission E eingerichtet, um auf Basis der verfügbaren wissenschaftlichen und volksmedizinischen Literatur Bewertungen durchzuführen. Die resultierenden Monographien wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Positive und negative Monographien

Die Kommission E veröffentlichte sowohl positive Monographien (Pflanzen mit ausreichend belegter Eignung für bestimmte Indikationen) als auch negative Monographien (Pflanzen, bei denen die Nutzen-Risiko-Abwägung ungünstig ausfiel). Die positiven Monographien bildeten die arzneimittelrechtliche Grundlage für die Nachzulassung zahlreicher traditioneller Pflanzenmittel in Deutschland.

Nachfolge durch das HMPC

Mit der Schaffung des HMPC auf europäischer Ebene (2004) wurde die regulatorische Funktion der Kommission E auf EU-Ebene übernommen. Die Kommission-E-Monographien behalten jedoch ihre Bedeutung als wissenschaftliche Referenz, auch wenn für aktuelle Zulassungen die HMPC-Monographien bindend sind.

Bedeutung für die Phytotherapie

Die Kommission E hat die Phytotherapie in Deutschland wissenschaftlich legitimiert und internationale Anerkennung gefunden: Die ins Englische übersetzten Monographien wurden von der American Botanical Council herausgegeben und sind weltweit ein Standardreferenzwerk der botanischen Medizin.

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